Der bayerische Verwaltungsgerichtshof kippt die 2G-Regeln im Einzelhandel in Bayern. In einem nicht anfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde.
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