200.000 Euro: Die Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters könnte kurz bevorstehen

Das Thema hat bereits seit einiger Zeit für Diskussionen gesorgt, und nun scheint es in greifbare Nähe zu rücken: Die Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters steht möglicherweise kurz bevor. Im Auftrag der EU-Kommission untersucht eine Gruppe externer Dienstleister die rechtliche und logistische Machbarkeit eines solchen Registers. Die Ergebnisse der Studie sollen laut einer Sprecherin der EU-Kommission, die von der WirtschaftsWoche befragt wurde, „bald“ veröffentlicht werden.

Das Ziel des Registers ist die zentrale Erfassung von Vermögenswerten über 200.000 Euro auf EU-Ebene und der schnelle, grenzüberschreitende Austausch von Informationen zwischen den Behörden. Im Fokus stehen dabei Daten aus Grundbüchern und Unternehmensregistern, jedoch könnte das Verzeichnis auch Kryptowährungen, Kunstwerke oder Gold einschließen. Bei der Ausschreibung der Machbarkeitsstudie erwähnte die EU-Kommission die Möglichkeit, solche Werte in das Vermögensregister aufzunehmen.

Seit 2021 verfolgt Brüssel das Ziel, Vermögenswerte und ihre Eigentümer zentral zu erfassen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Als Auslöser gelten die Schwierigkeiten, Vermögen sanktionierter russischer Oligarchen in der EU zu identifizieren und zu blockieren. Kritiker befürchten durch ein EU-weites Vermögensregister eine verstärkte staatliche Überwachung und spekulieren, dass es als Basis für ein neues Lastenausgleichsgesetz oder eine Vermögensabgabe dienen könnte. Die konkreten Auswirkungen in der Praxis sind jedoch schwer abzuschätzen.

Vernetzung in vollem Gang

Die neu gegründete Anti-Geldwäschebehörde Amla („Anti-Money Laundering Authority“) wird mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet. Ihr Sitz wird in Frankfurt sein, und sie „soll bald einsatzbereit sein“, wie auf der offiziellen Webseite angekündigt. In der Datenbank der Amla werden Informationen von allen Aufsichtsbehörden gesammelt. Die Amla wird befugt sein, diese Daten bei Bedarf vertraulich an andere Behörden im System weiterzugeben.

Nationale Behörden verfügen bereits über detaillierte Informationen zu Vermögenswerten, und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist bereits weit fortgeschritten. Ein EU-weites Register, das Vermögenswerte ab 200.000 Euro erfasst, würde von Brüssel einen weiteren Schritt bedeuten. Dies stößt nicht überall auf Zustimmung, auch nicht auf politischer Ebene.

So äußerte sich die Bundesregierung vor zwei Jahren skeptisch gegenüber einem europäischen Vermögensregister, mit Bedenken hinsichtlich der Machbarkeit und des Datenschutzes, wie es in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hieß. Auch die EU-Kommission scheint vorsichtig zu sein und betont, dass es „keine Verpflichtung gibt, auf Basis einer Forschungsstudie zu handeln“, so eine Sprecherin.

Ein EU-Vermögensregister ist noch nicht beschlossen, und sein Umfang ist ebenfalls noch unklar. Dennoch nutzen Kritiker dies, um Ängste zu verbreiten.

Markus Krall, der ehemalige Geschäftsführer des Goldhändlers Degussa, behauptet in einem YouTube-Video, das EU-Vermögensregister sei ein ausreichender Grund für die Schweiz, der EU fernzubleiben. Mit anderen Worten: Wer seine Vermögensverhältnisse nicht den europäischen Behörden offenlegen möchte, könnte in die Schweiz fliehen.
Doch auch die Schweiz intensiviert die Maßnahmen gegen Geldwäsche. Im Mai hat der Bundesrat die “Botschaft zur Geldwäscherei-Bekämpfung” verabschiedet und dem Parlament vorgelegt. Sie sieht ein nationales Transparenzregister für Gesellschaften und andere juristische Personen vor, um den Behörden zu ermöglichen, schneller die wahren Eigentümer hinter einer Rechtsstruktur zu identifizieren. Mit diesem geplanten Register reagiert die Schweiz auf den Druck der EU.

Das Vermögensregister 2025 als Teil eines großen Bildes

Es erscheint offensichtlich, dass der Plan für das Vermögensregister 2025 im Widerspruch zu grundlegenden bürgerlichen Rechten steht, wie dem Schutz des Eigentums, der Privatsphäre, dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und dem Datenschutz. Man muss kein Jurist sein, um das zu erkennen; ein natürliches Rechtsgefühl eines anständigen Menschen reicht aus.

Es wirkt zynisch, die massive Überwachung und Kriminalisierung von etwa 450 Millionen EU-Bürgern mit der Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu rechtfertigen. Was also steckt wirklich hinter diesem Angriff auf die Bürgerrechte, insbesondere auf unsere Privatsphäre?

Bild: fotografiecor


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