Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Januar 2022 ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an den österreichischen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen übermittelt.
Im Einzelnen will der VfGH wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen.
Außerdem will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid-Todes- und Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich?
Auch für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister Belege erbringen.
Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15 %. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion einer Impfung zu verstehen ist. Der VfGH will wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist.
Der Gesundheitsminister muss beantworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ das Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiko senkt.
Der VfGH will das Hospitalisierungsrisiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wissen, aufgegliedert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen.
Der VfGH ersucht um Auskunft, ob es richtig ist, dass es 2021 weniger Covid-Tote aber trotzdem eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich gibt. Er will wissen, wie sich diese Übersterblichkeit erklärt.
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