Der Spiegel immer noch im Nazi Modus

Ein in Deutschland ansässiger US-Autor geriet im Jahr 2022 aufgrund eines stilisierten Hakenkreuzes auf seinem Buchcover in juristische Schwierigkeiten. Aktuell ziert ein Hakenkreuz das Titelbild der neuesten Spiegel-Ausgabe, woraufhin ein Rechtsanwalt Strafanzeige gegen das Magazin erstattete.

Der in Berlin lebende US-Schriftsteller C. J. Hopkins musste sich im Januar 2024 vor dem Landgericht Berlin verantworten, weil auf dem Cover seines Buches eine Hakenkreuz-Kollage abgebildet war. Er wurde aufgrund von zwei X-Postings angeklagt, die das Cover seines 2022 veröffentlichten Werkes “The Rise of the New Normal Reich” zeigten. Der Begriff “Reich” wird im Englischen auch für das Nazi-Regime verwendet. Hopkins wurde in erster Instanz freigesprochen.

Der Vorwurf war ein “Verstoß gegen § 86a StGB” aufgrund der Darstellung eines angedeuteten Hakenkreuzes. Das Hamburger Magazin Der Spiegel verwendet für das Titelbild seiner Ausgabe 21/24: “75 Jahre Bundesrepublik – Nichts gelernt” ebenfalls ein Hakenkreuz. Dies veranlasste den Rechtsanwalt Markus Haintz dazu, “Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Spiegels bei der Staatsanwaltschaft Berlin” zu stellen.

Haintz rechtfertigt sein rechtliches Vorgehen mit dem Verdacht auf die Nutzung von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie der Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole. Der Anwalt zielt darauf ab, auf die Aktionen und Anschuldigungen gegen C. J. Hopkins zu reagieren, der am 17. Mai in einem X-Posting bemerkte:

“Die deutschen Behörden verfolgen mich strafrechtlich, weil ich das Cover-Bild meines Buches getwittert habe. Hier ist das Cover des neuen Spiegels. Ich bin so glücklich, in einem solchen Rechtsstaat zu leben!”

Haintz erklärt ebenfalls auf X zu den Gründen seiner Anzeige:

“Hintergrund ist das neue Spiegel-Cover, welches die deutsche Bundesflagge mit einem Hakenkreuz verknüpft. Dieselbe Staatsanwaltschaft verfolgt den US-amerikanischen Autor und Satiriker Hopkins in einer – bezüglich des Hakenkreuzes – vergleichbaren Angelegenheit, weil dieser eine Maske mit einem Hakenkreuz auf X verbreitet hat. Ich bin auf die Argumentation der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft Berlin sehr gespannt.”

Haintz weist nach Kommentaren darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund des von ihm herangezogenen § 86a des Strafgesetzbuches (StGB) nicht die Möglichkeit habe, ein Verfahren wegen “mangelndem öffentlichen Interesse” einzustellen. In einem X-Posting von Hopkins resümiert Haintz die für ihn offensichtliche Realität mit folgenden Worten:

Die politische abhängigen Staatsanwaltschaften sind sicher intellektuell in der Lage, § 86 Abs. 4 Strafgesetzbuch zu finden, was dazu führen müsste, eine Strafbarkeit zu verneinen. Während das Propagandablatt Der Spiegel ein Hakenkreuz aufs Cover drucken darf, gilt dies für oppositionelle Schriftsteller nicht. Juristisch ist das nicht zu begründen, aber weder unsere Staatsanwaltschaften noch die meisten Gerichte geben sich in solchen Fragen die Mühe, Begründungen zu suchen. Es wird das beantragt oder entschieden, was politisch opportun ist.”

Während der Verhandlung in Berlin im Januar kam die Richterin nach der Urteilsverkündung zu dem Schluss, dass die vorgelegten Texte und Formulierungen von C. J. Hopkins ein Verständnis für “totalitäre Ansätze in der Argumentation” vermitteln würden. Sie konnte die Behauptung des US-Autors, die “deutsche Regierung hätte alle belogen”, bezogen auf die Ereignisse während der drei Jahre der “Corona-Krise”, nicht nachvollziehen.

Ihrer persönlichen Auffassung nach seien die Darlegungen, Essays und Veröffentlichungen von Hopkins nichts weiter als “ideologisches Geschwurbel”.

Nach dem Freispruch von Hopkins legte die Staatsanwaltschaft Berlin Revision ein. Ein Aktenzeichen ist vorhanden, aber ein neuer Gerichtstermin steht noch aus.

Haintz fordert in seiner Anzeige eine “Bestätigung des Eingangs und Auskunft über die wesentlichen Verfahrensschritte”.


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