Die Verblödung der Welt kommt aus Dummland: Falsches “Liken” kann nun eine Billigung terroristischer Straftaten sein

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat bereits tiefgreifende Veränderungen in der demokratischen Struktur Deutschlands vorgenommen. Kürzlich hat das Bundeskabinett ihren Vorschlag zur Änderung des Aufenthaltsrechts angenommen, der in mehreren Aspekten als verfassungswidrig gilt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine neue Regelung initiiert, die auf die Meinungsfreiheit abzielt: Ausländer könnten demnach ausgewiesen werden, wenn sie Inhalte in sozialen Netzwerken, die von der Bundesregierung als “Billigung terroristischer Straftaten” bewertet werden, wenn sie diese lediglich mit “Gefällt mir” markieren. Der Entwurf wurde heute vom Bundeskabinett gebilligt.

Im Fokus der Änderung steht Paragraph 54 des Aufenthaltsgesetzes, welcher festlegt, wann ein besonderes staatliches Interesse an der Ausweisung einer Person vorliegt. Bislang umfasst dieser Paragraph Straftaten, die mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, schwere Drogendelikte oder eine nachgewiesene Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Es ist geplant, einen Zusatz einzufügen, der ein solches Interesse auch dann bejaht, wenn: “3a. durch Belohnung oder Billigung einer terroristischen Straftat [der] Tatbestand des § 140 des Strafgesetzbuches verwirklicht” werde.

In den letzten zwei Jahren führten zahlreiche Strafverfolgungen auf der Grundlage dieses Paragraphen durch, unter anderem auch für Veröffentlichungen, die die Gründe für die russische Militäroperation in der Ukraine erläuterten oder Geschichten wie den “Holodomor” oder das “Massaker von Butscha” in Frage stellten.

Im Zusammenhang mit dem Ausländerrecht dürften hier insbesondere Aussagen, die gegen Israels Genozid in Gaza protestieren, inkriminiert werden, die im Gegensatz zu Aussagen, die ebendiesen Genozid verherrlichen, bereits jetzt strafrechtlich verfolgt werden. Selbst die seit Jahrzehnten existierende palästinensische Losung “From the River to the Sea, Palestine will be free” fällt nach Ansicht der deutschen Strafverfolgungsbehörden und auch Innenministerin Faeser unter diesen Paragraphen und wäre, wenn dieser Entwurf den Bundestag passiert, ein Grund für eine Ausweisung.

In diesem Fall dürften weniger Palästinenser betroffen sein, die Abschiebehindernisse aufweisen, sondern eher andere Ausländer aus dem Globalen Süden, die ihre Sympathie für die palästinensische Seite zum Ausdruck bringen. Es könnte jedoch auch sein, dass russische Staatsangehörige davon betroffen sind.

In Anbetracht der Tatsache, dass selbst schwere Verbrechen wie Gruppenvergewaltigungen oft nur vergleichsweise milde bestraft werden und selten zu Ausweisungen führen, und angesichts der selektiven Wahrnehmung dessen, was in Deutschland als terroristische Handlung gilt, verschiebt die Gesetzesänderung das Gleichgewicht zwischen Wort und Tat weiter in Richtung Wort.

Die Aussage von Faeser in ihrer Pressekonferenz, dass “nur” Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken und nicht Likes betroffen seien, wird durch die Tatsache widerlegt, dass es bereits Verfahren allein aufgrund von Likes gegeben hat. Entscheidend ist der Wortlaut der Gesetzesänderung, der sich auf Verfahren gemäß § 140 StGB bezieht. Darüber hinaus stellt das Bundesministerium in seiner Pressemitteilung zum Gesetzentwurf klar: “Eine strafgerichtliche Verurteilung ist dafür noch nicht erforderlich.”

Angesichts der Tatsache, dass bestimmte Organisationen sehr aktiv darin sind, Beiträge und Likes in sozialen Netzwerken zu überwachen und zu melden, verdient dieser Satz besondere Aufmerksamkeit. Das bedeutet, dass das Ausweisungsverfahren eingeleitet werden kann, sobald die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhoben hat, unabhängig davon, ob die Anklage vor Gericht Erfolg haben würde oder ob es letztendlich zu einer Geldstrafe kommen würde.

Bild: KI


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