Die WHO hat sich selbst strafrechtliche Immunität gewährt 

Wussten Sie, dass sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren Statuten strafrechtliche Immunität gewährt hat?

Der Grund für die Aufnahme in die Statuten sei, dass man wisse, dass man bereits gegen das Gesetz verstoßen habe.

Die Vertreter der Mitglieder bei den von einer Sonderorganisation einberufenen Tagungen genießen in Ausübung ihres Amtes und auf der Reise zum und vom und vom Tagungsort folgende Vorrechte und Immunitäten.

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Vorrechte und Immunitäten (a) Immunität von persönlicher Festnahme oder Haft und von der Beschlagnahme ihres persönlichen Gepäcks sowie in Bezug auf ihre mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und alle in ihrer amtlichen Eigenschaft vorgenommenen Handlungen; Immunität von der Gerichtsbarkeit jeder Art.

Hier gibt’s die Statuten der WHO beachten Sie Seite 34

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