Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Montag bestätigt, dass Reisende, die ihre Pauschalreisen aufgrund der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 storniert haben, auch dann eine Rückerstattung für geleistete Zahlungen erhalten müssen, wenn sich die veranstaltenden Unternehmen anschließend für insolvent erklärt haben. Der Fall betrifft eine Gruppe österreichischer und belgischer Kunden, die nach dem Konkurs ihrer Reiseveranstalter von den Versicherungsgesellschaften die Erstattung…

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