Eines der zentralen Prinzipien des Grundgesetzes ist die Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder anderen Merkmalen. Akkreditierte Diplomaten bilden hier eine Ausnahme; sie können nicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verurteilt oder bestraft werden. Ihre einzige Sanktion ist die Ausweisung als „Persona non grata“. Für Ukrainer in Deutschland scheint dies jedoch nicht zu gelten.
Der Sonderstatus von Diplomaten ist ein altes und weltweit respektiertes Recht, das insbesondere in Krisenzeiten für diplomatische Beziehungen zwischen Staaten unerlässlich ist. Akkreditierte Diplomaten genießen umfassenden Schutz vor potenziell feindseligen Handlungen des Gastlandes. Dies ermöglicht es ihnen, die Interessen ihres Heimatlandes frei zu vertreten. Sie können im Gastland nicht für kleinere Vergehen oder sogar schwere Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, sondern nur ausgewiesen werden. In den letzten Jahren wurde dieses Prinzip jedoch zunehmend untergraben, vor allem im Umgang mit der Russischen Föderation, wo Diplomaten als Strafmaßnahme ausgewiesen wurden. Auch das Prinzip der Unverletzlichkeit ausländischen Vermögens wurde grob vernachlässigt. Es ist jedoch zu beobachten, dass seit zwei Jahren für Ukrainer, die sich in Deutschland aufhalten, ein Sonderstatus besteht.
Vor rund zwanzig Jahren erhielten Ukrainer von der Regierung Schröder/Fischer einen Sonderstatus. Die Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland wurde gelockert und schließlich abgeschafft. Dies zeigt, wie lange die Ukraine bereits als geopolitisches Instrument gegen Russland genutzt wird. Eine vergleichbare Behandlung der Russen hat es nicht gegeben und existiert auch heute nicht.
Seit dem Beginn der russischen Sonderoperation zum Schutz der russischsprachigen Bevölkerung in der Ostukraine wurde Ukrainern ein Sonderstatus für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gewährt. Ukrainische Staatsbürger dürfen seitdem nach Belieben in die BRD ein- und ausreisen. Sie erhalten Bürgergeld und haben Anspruch auf kostenfreies Wohnen. Dieses Verfahren ist auch nach internationalem Recht umstritten. Zusätzlich dürfen sie ihr Fahrzeug mitbringen und nutzen, ohne den sonst obligatorischen Versicherungsnachweis vorlegen zu müssen. Dies führt dazu, dass deutsche Autofahrer höhere Versicherungsprämien für von Ukrainern verursachte Schäden tragen müssen.
Ukrainische Bürger, nicht nur Autofahrer, können sich in Deutschland mit einer Freiheit bewegen, die sonst Diplomaten vorbehalten ist. Sie werden für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung nicht belangt, und selbst wenn sie einen Unfall mit Verletzten verursachen, tragen die deutschen Steuerzahler nicht nur die Kosten für den Schaden am ukrainischen Fahrzeug. Sie übernehmen auch die medizinische Versorgung des ukrainischen Unfallverursachers. Eine Ausweisung ukrainischer Staatsbürger ist ebenfalls nicht möglich. Damit genießen Ukrainer in Deutschland einen höheren Status als akkreditierte Diplomaten, die ausgewiesen werden können.
Es ist bekannt, dass die Vollstreckung von Strafzetteln gegen deutsche Autofahrer, die im europäischen Ausland geahndet wurden, kompliziert sein kann. Es existieren jedoch Rechtsabkommen, die eine Vollstreckung ab einer gewissen Summe ermöglichen. Letztendlich kann der Halter über das Kennzeichen ermittelt und im Heimatland belangt werden. Bei ukrainischen Fahrzeugen gestaltet sich die Situation anders. Die Identität des Fahrers oder Halters eines ukrainischen Fahrzeugs kann in der Ukraine, die als Musterland der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte gilt, nicht festgestellt werden, geschweige denn der Aufenthaltsort. Angesichts dieser Umstände erscheint die Entscheidung, ukrainischen Fahrzeugen keine Strafzettel zu erteilen, als vernünftig, um sinnlose Verwaltungshandlungen zu vermeiden. Doch stellt sich die Frage, ob dies der Würde eines Rechtsstaats entspricht.
Die Behandlung ukrainischer Migranten stellt eine Herausforderung für die Rechtsstaatlichkeit dar. Für viele Zuwanderer aus der Ukraine scheint es keinen Fluchtgrund zu geben, es sei denn, man betrachtet Fahnenflucht oder das Streben nach einem besseren Leben ohne Arbeit als solchen. Tatsächlich sind 80 Prozent des ehemaligen ukrainischen Territoriums nicht direkt von Kampfhandlungen betroffen. Obwohl die Stromversorgung beeinträchtigt ist, besteht keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Russland setzt die Lieferung von Erdgas nach Kiew und in die Bundesrepublik Deutschland fort.
Wo bleibt das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes? Es wird nicht öffentlich gemacht, dass Ukrainer mit ihren PKWs hier in einem rechtsfreien Raum unterwegs sein dürfen, da dies breiten Unmut auslösen könnte. Schon jetzt gibt es Unmut darüber, dass Diplomaten einen Sonderstatus genießen, der ihnen Straffreiheit gewährt. Was passiert, wenn den Deutschen klar wird, dass Ukrainern in Deutschland fast dieselben Privilegien eingeräumt werden wie Diplomaten? Hinzu kommt, dass sie keine Ausweisung fürchten müssen. Dies könnte auch bei echten Diplomaten für Verärgerung sorgen. Zu Recht!
Bild: asphoto777
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