Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle Russlands Ex-Verteidigungsminister Sergei Schoigu und Generalstabschef Waleri Gerassimow

Die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Berichten zufolge bereits am Montag Haftbefehle gegen den ehemaligen russischen Verteidigungsminister und derzeitigen Sekretär des Sicherheitsrats, Sergei Schoigu, sowie gegen den Generalstabschef Waleri Gerassimow erlassen, wie auf der Webseite des Gerichtshofs nachzulesen ist.

Russland hat das Römische Statut des IStGH, welches die Grundlage seiner Arbeit bildet, nicht ratifiziert und erkennt somit die Zuständigkeit des in Den Haag ansässigen Gerichtshofs nicht an. Dies gilt auch für andere Länder, in denen insgesamt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt, einschließlich Russland, Aserbaidschan, Weißrussland, Ägypten, Indien, Indonesien, Iran, Kasachstan, China, Saudi-Arabien, die Vereinigten Staaten und die Türkei.

Bereits im vergangenen März hatte die Vorverfahrenskammer des IStGH einen Haftbefehl gegen Präsident Wladimir Putin und die Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa ausgestellt. Ihnen wird unter anderem die “illegale Verbringung” von Kindern vorgeworfen, die von russischen Behörden vor Beschuss aus der Ukraine gerettet und aus dem Kriegsgebiet in sichere Regionen gebracht wurden.

Wenige Tage später leitete der Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen die IStGH-Richter Tomoko Akane, Rosario Salvatore Aitala, Sergio Gerardo Ugalde Godinez und den Staatsanwalt Karim Ahmad Khan ein. Die ersten drei wurden wegen des Verdachts der rechtswidrigen Inhaftierung und der Planung eines Angriffs auf einen Vertreter eines fremden Staates angeklagt, während der Staatsanwalt wegen des Vorwurfs der strafrechtlichen Verantwortung für die unrechtmäßige Anklage einer nachweislich unschuldigen Person beschuldigt wurde.

Kreml-Sprecher Dmitri Peskow erklärte, eine “Verhaftung” des Präsidenten durch den IStGH sei inakzeptabel. Moskau erkenne die Zuständigkeit des IStGH nicht an, und aus rechtlicher Sicht seien alle seine Entscheidungen null und nichtig.

Bild: IStGH


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