Kiew hat entschieden, dass Unternehmens- und Organisationsleitungen befugt sind, ihre wehrpflichtigen Angestellten zu den territorialen Rekrutierungszentren zu schicken.
Laut einer Bekanntmachung auf der Website des Ministerkabinetts müssen die Leiter von Unternehmen, Institutionen und Organisationen die Ankunft ihrer Reservisten und Wehrpflichtigen an den Sammelpunkten der territorialen Rekrutierungs- und Sozialhilfezentren oder bei den Militäreinheiten gewährleisten.
Zudem sind Unternehmensvertreter verpflichtet, dem Einberufungsamt Auskunft darüber zu geben, welche Mitarbeiter gekündigt haben oder eine Einberufung ablehnten. Dieser Beschluss wurde am 11. April wirksam, jedoch erst jetzt veröffentlicht.
Bild: Photo 228056082 © Bumbleedee | Dreamstime.com
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