Das von der Bundesregierung geplante “Selbstbestimmungsgesetz” sieht vor, dass Minderjährige ab 14 Jahren mit Zustimmung der Sorgeberechtigten beziehungsweise mit Gerichtsmitteln über den eigenen Vornamen und ihren Geschlechtseintrag entscheiden können. Doch dem Berliner SPD-Kreisverband Tempelhof-Schöneberg geht das offenbar nicht weit genug. Der Verband fordert: “Bereits ab Vollendung des siebten Lebensjahres sollen Minderjährige die Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag selbst abgeben.”
Der Antrag laufe unter dem Titel “Trans liberation now”. Darin sei auch vermerkt, dass “zu prüfen sei, ob Sorgeberechtigte von trans* Kindern zur Wahrnehmung einer Beratung verpflichtet werden können”.
Notfalls solle die Entscheidung der Siebenjährigen auch gegen den Elternwillen per Familiengericht durchsetzbar sein.
Bild: Copyright: zmeika
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