Das von der Bundesregierung geplante “Selbstbestimmungsgesetz” sieht vor, dass Minderjährige ab 14 Jahren mit Zustimmung der Sorgeberechtigten beziehungsweise mit Gerichtsmitteln über den eigenen Vornamen und ihren Geschlechtseintrag entscheiden können. Doch dem Berliner SPD-Kreisverband Tempelhof-Schöneberg geht das offenbar nicht weit genug. Der Verband fordert: “Bereits ab Vollendung des siebten Lebensjahres sollen Minderjährige die Erklärung zur Änderung…
