Deutschland Paradies für Pädophile? Entkriminalisierung des Besitzes von Kinderpornografie

Der Rechtsausschuss de Deutschen Bundestags hat am Mittwoch den Weg für eine Absenkung der Mindeststrafen für „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ bereitet. Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (20/10540) passierte den Ausschuss in geänderter Fassung mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU und bei Enthaltung der AfD.

Besitz und Erwerb sollen laut Entwurf künftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe, die Verbreitung mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden können. Die in Paragraf 184b Strafgesetzbuch geregelten Delikte werden somit als Vergehen und nicht als Verbrechen eingestuft. Damit soll es in Zukunft auch wieder möglich sein, Verfahren nach den Paragrafen 153 und 154 der Strafprozessordnung (StPO) einzustellen beziehungsweise nach den Paragrafen 407 ff. StPO durch Strafbefehl zu erledigen.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss eine Folgeänderung in Paragraf 127 Strafgesetzbuch („Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet“). Sie soll sicherstellen, dass auch die zum Vergehen herabgestuften Delikte von der Norm erfasst bleiben.

Zur Begründung führt die Bundesregierung in ihrem Entwurf Rückmeldungen und Forderungen aus der Praxis nach einer Verschärfung des Strafrahmens im Jahr 2021 an. Durch die nicht vorhandene Möglichkeit, Verfahren einzustellen beziehungsweise durch Strafbefehl zu erledigen, habe sich gezeigt „dass dies bei Verfahren, die einen Tatverdacht am unteren Rand der Strafwürdigkeit zum Gegenstand haben, dazu führt, dass eine tat- und schuldangemessene Reaktion nicht mehr in jedem Einzelfall gewährleistet ist“. Auch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder habe sich den Forderungen aus der Praxis angeschlossen. Die mit der Reform von 2021 ebenfalls verschärften Höchststrafen werden beibehalten.

Der Vorsitzende des Vereins “Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung“, Rainer Becker, wies als Reaktion auf die Verabschiedung des Gesetzentwurfs darauf hin, dass Deutschland mit der Gesetzesänderung gegen eine Richtlinie der Europäischen Union verstoßen könnte, die alle kinderpornografischen Medien als schwere Straftat einstuft.

Eine Einspruchserklärung wurde von der Christlich-Demokratischen Union (CDU) und der Christlich-Sozialen Union Bayern (CSU) veröffentlicht. “Die Verbreitung, der Besitz und der Erwerb von Kinderpornografie müssen grundsätzlich als Verbrechen eingestuft bleiben”, heißt es in der Erklärung.

Der Schritt wurde bereits von einer berüchtigten deutschen Pro-Pädophilen-Aktivistengruppe gelobt. Die Aktivistengruppe, die als Krumme-13 oder einfach K13 bekannt ist, wurde als “Selbsthilfeorganisation” für “Pädosexuelle” beschrieben.

In einem Blogbeitrag seines Gründers vom 17. Mai beklagt K13, dass sich “kein Politiker in allen Fraktionen bei den Tausenden und Abertausenden von Betroffenen entschuldigt hat, die Opfer des Gesetzes von 2021 geworden sind”, das den Besitz von Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu einem Verbrechen gemacht hatte.

K13 rät außerdem allen Besuchern ihrer Website, alle relevanten Verteidiger “im Namen ihrer Mandanten in laufenden Verfahren Anträge auf Aussetzung des Verfahrens zu stellen”, um die Frist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes abzuwarten.

Gegründet wurde die berüchtigte Gruppe von Dieter Gieseking, der wiederholt wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt wurde.

Bild: anchalee123rf


Sie möchten immer die neuesten Nachrichten?
Abonnieren Sie unseren Newsletter