Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der Zeitschrift «Compact» im Eilverfahren vorläufig aufgehoben, wie das Gericht in Leipzig bekannt gab. Die endgültige Entscheidung wird jedoch im Hauptverfahren getroffen werden.
Am 16. Juli wurde das Magazin Compact des Herausgebers Jürgen Elsässer vom deutschen Innenministerium verboten. Die Innenministerin Nancy Faeser erklärte, dass damit ein „harter Schlag gegen die rechtsextreme Szene“ geführt worden sei. Sie beschuldigte das Monatsmagazin Compact, „auf unerträgliche Weise gegen Juden, Menschen mit Migrationshintergrund und unsere parlamentarische Demokratie“ zu hetzen.
Faeser begründete das Verbot mit dem Vereinsgesetz, da auch Unternehmen in rechtlicher Hinsicht als Vereine gelten können. Da Compact auch außerhalb von Brandenburg vertrieben wird, war sie als Behörde für das Verbot verantwortlich.
Nach dem Verbot äußerten sich zahlreiche Juristen kritisch. Es wurde argumentiert, dass auch rechtsextreme Publikationen unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen würden. Das Vereinsrecht dürfe die Meinungsfreiheit nicht untergraben.
SIEG!!!!! Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mind. zwei Jahre. BIS DAHIN KÖNNEN WIR WEITERMACHEN! – Steffi, Paul und ich machen gleich einen… pic.twitter.com/EYiyil4BTw
— Jürgen Elsässer (@JurgenElsasser) August 14, 2024
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