Wer die aufgezwungenen Impftermine nicht einhält, muss mit bis zu 3.600 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Wörtlich heißt es im Entwurf: „Wer nach dem Abgleich gemäß § 5 Abs. 3 am Impfstichtag und in weiterer Folge in Abständen von je drei Monaten der Verpflichtung, sich einer1. Erstimpfung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 oder…

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